1.
Schweigepflicht - Mitarbeiter
1.1. Der AN ist berechtigt, sich zur
Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen.
1.2. Der AN verpflichtet sich für
sich und seine Mitarbeiter, daß über die ausgeführten Tätigkeiten
und
die verwendeteten Daten strengstes Stillschweigen gewahrt wird.
2. Angebot - Auftrag
2.1. Das Angebot ist unverbindlich
und vom Anbieter in allen Punkten abzuändern, wenn es erforderlich
ist.
Für die Verbindlichkeit des Auftrages bedarf es der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch den AN.
2.2. Gegenstand des Auftrages ist
die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg.
3. Schriftliche Ergebnisse
3.1. Die Ergebnisse der Tätigkeit
des AN werden schriftlich zusammengefaßt. Mündliche Erklärungen
und Ergebnisse sind unverbindlich.
3.2. Offene Mängel, die in der
schriftlichen Zusammenfassung enthalten sind, können vom AN jederzeit
berichtigt werden. (Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel)
Unrichtigkeiten, die das Ergebnis
der Zusammenfassung in Frage stellen, berechtigen den AN, die schriftliche
Zusammenfassung
zurückzuziehen, zu berichtigen und neu abzugeben.
3.3. Eine Veränderung der schriftlichen
Zusammenfassung der Ergebnisse des Auftrages durch den AG ist nicht gestattet.
3.4. Die schriftliche Zusammenfassung
soll folgendes beinhalten:
1. die verwendeten Daten,die Herkunft der Daten,Umfang der Daten, angewandte
Methoden (Math.statistisch).
2. Interpretationen der Analysen, Meinungen der Verfasser.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Der AG haftet dafür, daß
die im Rahmen des Angebots und des Auftrages vom AN gefertigten Gutachten,
Organisationspläne,Entwürfe,Zeichnungen,Berechnungen, Massen-
und Kostenrechnungen
nur für seine eigenen Zwecke verwendet und Dritten nicht zugänglich
macht.
4.2. Die Weitergabe des genannten
im vorstehenden Absatz 4.1. an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des AN. Der AN ist berechtigt bei Zuwiderhandlungen vom AG das
entsprechende Honorar zu fordern.
4.3. Das Urheberrecht und das geistige
Eigentum an allen Ausarbeitungen aus 4.1 ist uneingeschränkt beim
AN.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Augsburg.
6. Kostentabelle
6.1. Kostensatz je Tag
Für mehrfach qualifizierte Mitarbeiter Auf Anfrage
Für qualifizierte Mitarbeiter
Auf Anfrage
Für andere Mitarbeiter
Auf Anfrage
6.2. Kostenpauschale
Je gefahrenen km werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Dies gilt bei Fahrten im Auftrag des AG.
6.3. Zusätzlich wird die gesetzliche
Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Augsburg, Dezember 2016
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