CT-Unternehmensberatung - unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Ihr Erfolg ist der Maßstab für unsere Arbeit 

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 
1. Schweigepflicht - Mitarbeiter 
1.1. Der AN ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen. 
1.2. Der AN verpflichtet sich für sich und seine Mitarbeiter, daß über die ausgeführten Tätigkeiten und 
       die verwendeteten Daten strengstes Stillschweigen gewahrt wird. 
2. Angebot - Auftrag 
2.1. Das Angebot ist unverbindlich und vom Anbieter in allen Punkten abzuändern, wenn es erforderlich ist. 
       Für die Verbindlichkeit des Auftrages bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN. 
2.2. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg.
3. Schriftliche Ergebnisse
3.1. Die Ergebnisse der Tätigkeit des AN werden schriftlich zusammengefaßt. Mündliche Erklärungen
       und Ergebnisse sind unverbindlich.
3.2. Offene Mängel, die in der schriftlichen Zusammenfassung enthalten sind, können vom AN jederzeit
       berichtigt werden. (Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel) Unrichtigkeiten, die das Ergebnis
       der Zusammenfassung in Frage stellen, berechtigen den AN, die schriftliche Zusammenfassung
       zurückzuziehen, zu berichtigen und neu abzugeben.
3.3. Eine Veränderung der schriftlichen Zusammenfassung der Ergebnisse des Auftrages durch den AG ist nicht gestattet.
3.4. Die schriftliche Zusammenfassung soll folgendes beinhalten:
       1. die verwendeten Daten,die Herkunft der Daten,Umfang der Daten, angewandte Methoden (Math.statistisch).
       2. Interpretationen der Analysen, Meinungen der Verfasser.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Der AG haftet dafür, daß die im Rahmen des Angebots und des Auftrages vom AN gefertigten Gutachten,
       Organisationspläne,Entwürfe,Zeichnungen,Berechnungen, Massen- und Kostenrechnungen
       nur für seine eigenen Zwecke verwendet und Dritten nicht zugänglich macht.
4.2. Die Weitergabe des genannten im vorstehenden Absatz 4.1. an einen Dritten bedarf der schriftlichen
       Zustimmung des AN. Der AN ist berechtigt bei Zuwiderhandlungen vom AG das entsprechende Honorar zu fordern.
4.3. Das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Ausarbeitungen aus 4.1 ist uneingeschränkt beim AN.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.
6. Kostentabelle
6.1. Kostensatz je Tag
       Für mehrfach qualifizierte Mitarbeiter    Auf Anfrage
       Für qualifizierte Mitarbeiter                   Auf Anfrage
       Für andere Mitarbeiter                         Auf Anfrage
6.2. Kostenpauschale
       Je gefahrenen km werden die Kosten in Rechnung gestellt.
       Dies gilt bei Fahrten im Auftrag des AG.
6.3. Zusätzlich wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
       Augsburg, Dezember 2016
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